BGH, Urteil vom 26.10.2022 - XII ZR 89/21
LG Düsseldorf 11. Dezember 2019
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OLG Düsseldorf 7. Oktober 2021
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BGH 26. Oktober 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, verlangt von der Beklagten, einer Bank, die Unterlassung der Verwendung einer AGB-Klausel, die dem Vermieter von E-Fahrzeugbatterien nach außerordentlicher Kündigung die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt.

Entscheidungsgründe
Die Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB und § 858 Abs. 1 BGB, da die Fernsperrung eine verbotene Besitzstörung darstellt und eine unangemessene Benachteiligung des Mieters als Verbraucher bewirkt. Die Sperrung entzieht dem Mieter die bestimmungsgemäße Nutzung der Batterie und des E-Fahrzeugs, ohne ihm eine wirksame Möglichkeit zur Rechtsverteidigung einzuräumen.

Praxishinweis
AGB-Klauseln, die nach Vertragsbeendigung eine digitale Besitzbeeinträchtigung durch Fernsperrung vorsehen, sind unwirksam. Vermieter müssen auf gerichtliche Durchsetzung von Herausgabeansprüchen setzen, da eigenmächtige Sperrungen eine verbotene Selbsthilfe darstellen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 26.10.2022 - XII ZR 89/21
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZR 89/21
Entscheidungsdatum : 25. Oktober 2022
Amtliche Quelle :

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