BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20
BGH 22. Juni 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einem Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung. Nach erfolglosem außergerichtlichem Zahlungsersuchen klagt er auf Freistellung von Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 EUR. Die Vorinstanzen haben den Freistellungsanspruch abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist, dass der Kläger nicht schlüssig darlegt, seinem Anwalt nur ein außergerichtliches Mandat oder einen bedingten Prozessauftrag erteilt zu haben (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG). Die Klageandrohung im außergerichtlichen Schreiben spricht gegen einen bloßen außergerichtlichen Auftrag. Die Bemessung der Kosten erfolgt nach § 287 ZPO, wobei der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für den Mandatsumfang trägt.

Praxishinweis
Für die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ist die klare Darlegung eines ausschließlich außergerichtlichen Mandats oder eines bedingten Prozessauftrags erforderlich. Eine Klageandrohung im Schreiben indiziert ein unbedingtes Prozessmandat, was die Erstattungsfähigkeit einschränkt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 353/20
Entscheidungsdatum : 21. Juni 2021
Amtliche Quelle :

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