BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 BvR 1740/00
BVerfG 14. Mai 2003

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin wendet sich gegen einen Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG (Fassung bis 31.12.1991) wegen Teilzeitbeschäftigung aus familienpolitischen Gründen. Die Teilzeit wurde vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW unterschiedlich berücksichtigt.

Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird mangels grundsätzlicher Bedeutung und Aussicht auf Erfolg nicht angenommen. Die Rechtsprechung des BVerfG hat die verfassungsrechtlichen Fragen zu Versorgungsabschlägen und Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) bereits geklärt. Die Anwendung der Vorschriften auf den Einzelfall ist verfassungsgemäß.

Praxishinweis
Versorgungsabschläge wegen familienpolitisch bedingter Teilzeitbeschäftigung sind verfassungsgemäß, wenn die Berechnung den bisherigen BVerfG-Grundsätzen entspricht. Verfassungsrechtliche Angriffe gegen § 14 Abs. 1 BeamtVG (alte Fassung) sind nur in Ausnahmefällen erfolgversprechend.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 BvR 1740/00
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvR 1740/00
    Entscheidungsdatum : 13. Mai 2003
    Amtliche Quelle :

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