BAG, Beschluss vom 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
LAG Hamburg 2. Mai 2012
>
BAG 10. Dezember 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Betriebsrat begehrt Unterlassung der Nutzung des Routenplaners „Google Maps“ zur Überprüfung von Fahrtstreckenangaben in Reisekostenabrechnungen. Er beruft sich auf ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Arbeitgeberin setzt „Google Maps“ zur Plausibilitätskontrolle ein.

Entscheidungsgründe
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht nicht, da „Google Maps“ keine technische Einrichtung ist, die selbstständig Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer überwacht. Die Überprüfung erfolgt durch menschliches Handeln, nicht automatisiert. Die Nutzung des Routenplaners begründet keine automatische, technische Überwachung im Sinne der Norm.

Praxishinweis
Der Einsatz von internetbasierten Routenplanern zur Kontrolle von Reisekostenabrechnungen unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, sofern keine automatisierte Verhaltensüberwachung erfolgt. Betriebsräte sollten Mitbestimmungsrechte hierauf nicht stützen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge6

  • 1Arbeitsrecht aktivEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 2Arbeitsrecht aktivEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, 9 TaBV 51/14Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 26. Oktober 2017

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 ABR 43/12
Entscheidungsdatum : 9. Dezember 2013
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text