BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
LG Erfurt 26. November 2010
>
BGH 13. Juli 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin räumt dem Ehemann der Beklagten ein lebenslanges Wohnungsrecht gegen Rente und Pflegepflichten ein. Nach Pflegeheimeinzug vermietet die Beklagte die Räume eigenmächtig an Dritte und vereinnahmt Mietzinsen. Die Klägerin verlangt Auskehrung der Mieten.

Entscheidungsgründe
Das Wohnungsrecht erlischt nicht trotz subjektiver Nutzungshinderung (§ 1093 BGB). Ein Anspruch auf Auskehrung der Mieten aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB scheitert, da der Eigentümer nicht berechtigt ist, die Mieten zu ziehen. Die Beklagte bereichert sich nicht auf Kosten der Klägerin, da das Wohnungsrecht nur persönliche Nutzung umfasst und keine Vermietung gestattet.

Praxishinweis
Eigenmächtige Vermietung durch den Eigentümer bei fehlender vertraglicher Bindung zum Wohnungsberechtigten begründet keinen Herausgabeanspruch der Mieterträge. Bei subjektivem Ausübungshindernis bleibt das Wohnungsrecht bestehen, wirtschaftliche Nutzung kann jedoch entfallen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge14

  • 1ElternunterhaltEingeschränkter Zugriff
    Werner Schwamb · https://www.otto-schmidt.de/ · 17. September 2020

  • 2WohnrechtEingeschränkter Zugriff
    Jörn Hauß · https://www.otto-schmidt.de/

  • 3Schenk dich reich - oder: Verzichte nie auf dein Wohnrecht! (zu BGH v. 17.4.2018 - X ZR 65/17)Eingeschränkter Zugriff
    Jörn Hauß · https://www.otto-schmidt.de/ · 1. Oktober 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 206/11
Entscheidungsdatum : 12. Juli 2012
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text