BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 BvR 2092/02
BVerfG 12. Juli 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger richten Verfassungsbeschwerde gegen §§ 8 Abs. 5, 9 Abs. 2, 19 Abs. 4 BVerfSchG, § 2 Abs. 1a BNDG sowie § 24c KWG, jeweils in der Fassung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und weiterer Gesetze, wegen angeblicher Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird mangels hinreichender Substantiierung nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kläger verfehlen die Darlegungspflicht, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Zwecksetzungen von § 24c KWG, der fehlenden Auseinandersetzung mit Überwachungsbefugnissen des BVerfSchG und der unzureichenden Darstellung einer eigenen Betroffenheit bei BND- und BVerfSchG-Normen.

Praxishinweis
Verfassungsbeschwerden gegen Überwachungs- und Auskunftsbefugnisse erfordern eine differenzierte, normbezogene Substantiierung und konkrete Darlegung der eigenen Betroffenheit. Pauschale Ablehnungen oder generelle Verweisungen genügen nicht den Anforderungen des § 23 Abs. 1 BVerfGG.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 BvR 2092/02
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 1 BvR 2092/02
    Entscheidungsdatum : 11. Juli 2007
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text