BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09
BGH 27. Januar 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zugunsten ihrer Nichte. Die Nichte ist leibliche Verwandte, jedoch nicht zu den engsten Familienangehörigen zu zählen. Die Beklagten wohnen weiterhin in der Wohnung und verweigern die Rückgabe.

Entscheidungsgründe
Die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 573c Abs. 1 BGB ist wirksam. Leibliche Nichten und Neffen sind als nahe Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB privilegiert, ohne dass eine zusätzliche soziale Bindung nachgewiesen werden muss. Die Revision ist insoweit zulässig und führt zur Aufhebung des Berufungsurteils.

Praxishinweis
Nichten und Neffen zählen kraft enger Verwandtschaft zum privilegierten Kreis der Familienangehörigen bei Eigenbedarfskündigungen. Dies erleichtert Vermietern die Kündigung, ohne Einzelnachweis persönlicher Nähe. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit bei Eigenbedarfskündigungen zugunsten entfernter Verwandter.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge7

  • 1Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?Eingeschränkter Zugriff
    Ralf Mydlak · https://mietrechtkompakt.de/ · 8. April 2026

  • 2Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?Eingeschränkter Zugriff
    Ralf Mydlak · https://mietrechtkompakt.de/ · 8. April 2026

  • 3Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 46)Eingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 11. November 2024

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 159/09
Entscheidungsdatum : 26. Januar 2010
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text