OLG Nürnberg, Endurteil vom 17.12.2025 - 2 U 1306/21
OLG Nürnberg 15. September 2021
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BGH 30. Mai 2022
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OLG Nürnberg 17. Dezember 2025

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Sachverhalt
Der Kläger verlangt Schadensersatz in Höhe von 2.020 EUR wegen eines gebrauchten Opel Insignia 2.0 CDTi, erworben 2016 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Streitgegenstand sind Ansprüche aus §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV und Art. 5 VO (EG) Nr. 715/2007.

Entscheidungsgründe
Die Berufung ist unbegründet. Ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten gem. § 826 BGB scheidet aus, da vor Kaufvertragsschluss öffentlich über unzulässige Abschalteinrichtungen informiert und ein Software-Update zur Mängelbeseitigung angeboten wurde. Ein Differenzschaden gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetzen entfällt, da das Update vom KBA genehmigt ist und Betriebsbeschränkungen beseitigt.

Praxishinweis
Schadensersatzansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen können bei Kenntnis und Beseitigung vor Kaufzeitpunkt ausscheiden. Software-Updates mit KBA-Freigabe kompensieren Differenzschäden und schließen künftige Betriebsbeschränkungen aus. Revision wird nicht zugelassen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    OLG Nürnberg, Endurteil vom 17.12.2025 - 2 U 1306/21
    Gericht : OLG Nürnberg
    Aktenzeichen : 2 U 1306/21
    Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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