BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
LSG Bayern 27. März 2013
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BSG 17. Juli 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin bezieht Leistungen nach SGB II und erhält innerhalb eines Monats Arbeitsentgelt für mehrere Monate aus einem Beschäftigungsverhältnis. Der Beklagte hob die Alg II-Bewilligung für Januar 2011 teilweise auf und forderte Erstattung, da der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II aF nur einmal berücksichtigt wurde.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt auf, dass bei Zufluss von Arbeitsentgelt für mehrere Monate innerhalb eines Monats der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II aF für jeden Monat gesondert abzusetzen ist. Die Regelung verfolgt den Zweck, Erwerbstätigkeit auch im Niedriglohnbereich zu fördern, weshalb der Freibetrag nicht nur einmalig anzusetzen ist.

Praxishinweis
Bei mehrfachen Monatslohneingängen aus einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats ist der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II für jeden Monat separat zu berücksichtigen. Dies sichert die Anreizwirkung der Freibetragsregelung und ist bei der Leistungsberechnung zwingend zu beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 14 AS 25/13 R
Entscheidungsdatum : 16. Juli 2014
Amtliche Quelle :

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