BVerwG, Beschluss vom 03.04.2014 - 4 B 12/14
VG München 10. Oktober 2012
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VGH Bayern 12. Dezember 2013
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BVerwG 3. April 2014

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Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren zur Auslegung des § 34 Abs. 1 BauGB, insbesondere zur Bedeutung des Verhältnisses des Gebäudes zur umliegenden Freifläche beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen, da die Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung hat. Nach ständiger Rechtsprechung ist für § 34 Abs. 1 BauGB eine konkrete, am tatsächlich Vorhandenen orientierte Betrachtung maßgeblich, wobei vorrangig objektiv wahrnehmbare Maße wie Grundfläche, Geschosszahl, Höhe und bei offener Bebauung das Verhältnis zur umgebenden Freifläche heranzuziehen sind.

Praxishinweis
Für die Beurteilung des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB bleibt das Verhältnis des Gebäudes zur umgebenden Freifläche ein relevantes Kriterium. Die Entscheidung bestätigt die Praxisorientierung der Rechtsprechung und schließt weitergehende revisionsrechtliche Klärungen aus.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 03.04.2014 - 4 B 12/14
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 4 B 12/14
    Entscheidungsdatum : 3. April 2014
    Amtliche Quelle :

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