BFH, Urteil vom 16.04.2014 - I R 2/12
FG Hamburg 24. November 2011
>
BFH 6. März 2013
>
BFH 16. April 2014

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin erwirbt im Rahmen sog. cum/ex-Geschäfte dividendenberechtigte Aktien kurz vor Dividendenstichtag, finanziert durch eine Bank (B) und verbunden mit Wertpapierleihe und Total-Return-Swap. Streitgegenstand ist die steuerliche Zurechnung der Dividenden und Kapitalerträge im Streitjahr 2008.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist § 20 Abs. 2a EStG 2002 n.F. i.V.m. § 39 AO: Die Klägerin ist weder zivilrechtliche noch wirtschaftliche Eigentümerin der Aktien zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses. Das Gesamtvertragskonzept führt zu einem Durchgangserwerb ohne wirtschaftliches Eigentum, da die Bank B Kursrisiken trägt und 95 % der Dividenden erhält. Die Klage ist insoweit begründet, als die Körperschaftsteuer festzusetzen ist, aber unbegründet hinsichtlich der Zurechnung der Dividenden.

Praxishinweis
Bei cum/ex-Geschäften mit Wertpapierleihe und Total-Return-Swaps ist die Zurechnung von Dividenden an den Erwerber regelmäßig zu verneinen, da wirtschaftliches Eigentum fehlt. Steuerliche Anerkennung von Kapitalerträgen setzt den Übergang wirtschaftlichen Eigentums voraus; Gesamtvertragskonzepte sind sorgfältig zu prüfen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge25

  • 1Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriff
    www.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024

  • 2Wirtschaftliches Eigentum bei der WertpapierleiheEingeschränkter Zugriff
    Mathias Grootens · https://www.otto-schmidt.de/ · 14. Mai 2017

  • 3Mathias GrootensEingeschränkter Zugriff
    Mathias Grootens · https://www.otto-schmidt.de/ · 1. April 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 16.04.2014 - I R 2/12
Gericht : BFH
Aktenzeichen : I R 2/12
Entscheidungsdatum : 16. April 2014
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text