BSG, Urteil vom 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R
LSG Schleswig-Holstein 20. Dezember 2016
>
BSG 25. Mai 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte hob rückwirkend den Zahlungsanspruch aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf, nachdem der Klägerin eine höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde. Dabei forderte sie Erstattung der Überzahlung, die nicht vollständig durch die Nachzahlung der höheren Rente gedeckt war.

Entscheidungsgründe
Streitentscheidend ist § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X. Das Gericht bestätigt grundsätzlich die Aufhebungsbefugnis der Beklagten für die Vergangenheit in voller Höhe. Ein atypischer Fall kann jedoch vorliegen, wenn die Erstattungsforderung die verbleibende Nachzahlung übersteigt, was eine differenzierte Ermessensprüfung erfordert. Die Sache wird zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Bei nachträglicher Bewilligung höherer Renten ist die Rückforderung der niedrigeren Rente nach § 48 SGB X grundsätzlich zulässig. Überschreitet die Erstattungsforderung jedoch die Nachzahlung, ist ein atypischer Fall zu prüfen, der eine abweichende Ermessensentscheidung ermöglicht. Anhörungspflichten sind strikt zu beachten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 13 R 3/17 R
    Entscheidungsdatum : 24. Mai 2018
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text