BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R
LSG Hessen 31. August 2010
>
BSG 29. November 2011
>
LSG Hessen 23. August 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen des Todes ihres Ehemanns infolge eines Bronchialkarzinoms. Streitgegenstand sind die Anerkennung der Berufskrankheiten Nr. 1103, 2402, 4109, 4104, 4113, 4114 sowie einer Wie-BK gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII.

Entscheidungsgründe
Das LSG verneint die Anerkennung mangels Erreichens der Verdoppelungsdosis bei den einzelnen Schadstoffen und lehnt eine synkanzerogene Gesamtbewertung mittels Wichmann’scher Formel ab. Das BSG hebt auf, da das LSG die wissenschaftliche Grundlage der Formel nicht hinreichend darlegte und die rechtliche Prüfung der wesentlichen Teilursachen unzureichend war. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Für die Anerkennung von BK Nr. 1103, 2402 und 4109 ist die Prüfung der wesentlichen Teilursächlichkeit jeder Einwirkung nach anerkannten wissenschaftlichen Erfahrungssätzen zwingend. Die Anwendung additiver Modelle wie der Wichmann’schen Formel bedarf einer klaren wissenschaftlichen Fundierung und rechtlichen Begründung.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge3

  • 1Thorsten BlaufelderEingeschränkter Zugriff
    https://www.thorsten-blaufelder.de/

  • 2Erschwerter Nachweis einer Berufskrankheit für RaucherEingeschränkter Zugriff
    Thorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/

  • 3Thorsten BlaufelderEingeschränkter Zugriff
    Thorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 2 U 26/10 R
Entscheidungsdatum : 28. November 2011
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text