BFH, Beschluss vom 21.01.2020 - IX R 26/19
FG Berlin-Brandenburg 14. August 2019
>
BFH 21. Januar 2020
>
BFH 21. Juli 2020

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin erwirbt eine vermietete Eigentumswohnung und weist im Kaufvertrag einen Gebäudeanteil von 81,8 % aus. Das Finanzamt verwendet hingegen die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung, die einen deutlich geringeren Gebäudeanteil von ca. 27–31 % ermittelt. Streitgegenstand ist die AfA-Bemessungsgrundlage gemäß § 7 Abs. 4 EStG.

Entscheidungsgründe
Das FG bestätigt die Eignung der BMF-Arbeitshilfe als qualifizierte Schätzung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude. Die vertragliche Aufteilung widerspiegelt nicht die realen Wertverhältnisse, da der Bodenwert um über 70 % vom Bodenrichtwert abweicht. Die Arbeitshilfe basiert auf dem Sachwertverfahren (Immobilienwertermittlungsverordnung) und berücksichtigt typisierte Herstellungskosten sowie Bodenrichtwerte. Eine Abweichung ist nur bei konkreten Einzelfallbesonderheiten zulässig, die hier nicht vorliegen.

Praxishinweis
Die BMF-Arbeitshilfe ist ein anerkanntes Instrument zur Kaufpreisaufteilung für AfA-Zwecke. Steuerpflichtige müssen abweichende Wertverhältnisse durch qualifizierte Nachweise belegen. Die Entscheidung signalisiert eine restriktive Prüfung vertraglicher Kaufpreisaufteilungen bei deutlichen Abweichungen von Bodenrichtwerten. Das BMF wird zur Beteiligung am Revisionsverfahren aufgefordert.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge1

  • 1Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes GrundstückEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va · 18. Dezember 2019

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Beschluss vom 21.01.2020 - IX R 26/19
Gericht : BFH
Aktenzeichen : IX R 26/19
Entscheidungsdatum : 21. Januar 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text