BAG, Urteil vom 21.01.2025 - 3 AZR 45/24
LAG Baden-Württemberg 28. Februar 2024
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BAG 21. Januar 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Träger der Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung, meldet kapitalisierte Forderungen gegen die Insolvenzmasse an. Der Beklagte, Insolvenzverwalter, bestreitet die Forderung mit Verjährungseinrede. Streitgegenstand ist die Verjährungsfrist der auf den Kläger übergegangenen Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die 30-jährige Verjährungsfrist gemäß § 18a Satz 1 BetrAVG für kapitalisierte Forderungen des Klägers. Wiederkehrende Leistungen iSd. § 18a Satz 2 BetrAVG sind nicht betroffen. Die Forderungen behalten trotz Kapitalisierung ihren Charakter als Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und unterliegen nicht der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB.

Praxishinweis
Für auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene kapitalisierte Betriebsrentenansprüche gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist. Die Einrede der kurzen dreijährigen Verjährung bei wiederkehrenden Leistungen ist unbeachtlich, was den Schutz der Versorgungsansprüche im Insolvenzverfahren stärkt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 21.01.2025 - 3 AZR 45/24
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 3 AZR 45/24
Entscheidungsdatum : 20. Januar 2025
Amtliche Quelle :

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