BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
BVerfG 20. Dezember 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger sind kommunale Gebietskörperschaften, die sich gegen die Zuweisung von Zuständigkeiten für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 6, 44b, 46 SGB II) und die Verpflichtung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit wenden. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Arbeitsgemeinschaften.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht hält § 44b SGB II für verfassungswidrig, da die Pflicht zur gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der Kommunen (Art. 28 Abs. 2 GG) und die Kompetenzordnung des Grundgesetzes (Art. 83 GG) verletzt. Die Arbeitsgemeinschaften begründen eine unzulässige Mischverwaltung ohne hinreichende organisatorische Trennung. Die Aufgabenzuweisung an die Kommunen (§ 6 SGB II) und die Finanzierungsregelungen (§ 46 SGB II) sind hingegen verfassungsgemäß.

Praxishinweis
Die Regelung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften (§ 44b SGB II) ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet anwendbar. Mandanten sollten die verfassungsrechtlichen Grenzen gemeinsamer Verwaltungsstrukturen beachten und auf eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kommunen pochen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvR 2433/04
Entscheidungsdatum : 19. Dezember 2007
Amtliche Quelle :

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