BAG, Beschluss vom 14.09.2017 - 5 AS 7/17
ArbG Dortmund 8. September 2015
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LAG Hamm 17. März 2016
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BAG 14. Juni 2017
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BAG 14. September 2017
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BAG 18. Oktober 2017

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Sachverhalt
Streitgegenstand ist die Verbindlichkeit von Weisungen des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO und die Frage, ob sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Weisung hinwegsetzen darf oder zunächst den Rechtsweg gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB beschreiten muss.

Entscheidungsgründe
Der Fünfte Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach Arbeitnehmer bei unbilliger Weisung nicht eigenmächtig handeln dürfen, sondern die Gerichte anrufen müssen. Die Weisungsgebundenheit im Arbeitsverhältnis begründet keine vorläufige Bindung an die Weisung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Praxishinweis
Arbeitnehmer können sich künftig unter Umständen unmittelbar gegen unbillige Weisungen des Arbeitgebers zur Wehr setzen, ohne zwingend den Rechtsweg gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB beschreiten zu müssen. Dies erweitert Handlungsspielräume im Weisungsrecht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 14.09.2017 - 5 AS 7/17
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 5 AS 7/17
Entscheidungsdatum : 14. September 2017
Amtliche Quelle :

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