BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05
BVerfG 7. September 2006

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Sachverhalt
Beschwerdeführer, Rechtsanwälte, wehren sich gegen Durchsuchung ihrer Kanzlei wegen des Verdachts der versuchten Nötigung (§ 240 StGB) im Zusammenhang mit der Befangenheitsablehnung eines Richters. Die Durchsuchung erfolgte zur Sicherstellung von Unterlagen über den Richter.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht hebt die Beschlüsse auf, da der Tatverdacht unzureichend begründet ist. Die Eingriffsvoraussetzungen des Art. 13 Abs. 1 und 2 GG erfordern eine konkrete, plausible Tatbeschreibung mit wesentlichen Tatbestandsmerkmalen. Die bloße Annahme einer versuchten Nötigung ohne Nachweis eines unmittelbaren Ansetzens und ohne Darlegung eines Tatplans genügt nicht.

Praxishinweis
Durchsuchungen in Anwaltskanzleien bedürfen einer sorgfältigen, detaillierten Begründung des Tatverdachts unter Berücksichtigung der besonderen Schutzwürdigkeit der Berufsausübung. Prozessuales Verhalten im Mandanteninteresse ist nicht ohne weiteres als Nötigung strafbar.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvR 1219/05
Entscheidungsdatum : 7. September 2006
Amtliche Quelle :

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