BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13
BVerwG 20. Juni 2013

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Klägerin (A 15) begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (A 16) durch einen Mitbewerber (ebenfalls A 15). Streitgegenstand ist die Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 16, 22 BBG, §§ 6, 32, 33 BLV.

Entscheidungsgründe
Die Auswahlentscheidung ist am Statusamt zu messen, nicht an den Anforderungen des konkreten Dienstpostens. Ausnahmen erfordern zwingende, vom Dienstherrn darzulegende und voll kontrollierbare Gründe. Das Anforderungsprofil war unzulässig, da es den Bewerberkreis unrechtmäßig einschränkte. Zudem erfolgte der Leistungsvergleich fehlerhaft, insbesondere bei der Bewertung der Führungskompetenz.

Praxishinweis
Dienstpostenbesetzungen mit Vorwirkung auf Beförderungen müssen strikt Art. 33 Abs. 2 GG entsprechen. Anforderungsprofile dürfen nur zwingende, fachlich begründete Ausnahmen vom Laufbahnprinzip enthalten. Gleichbewertete Bewerber sind anhand der dienstlichen Beurteilungen umfassend und transparent zu vergleichen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge1

  • 1Holstein, Urteil vom 09.09.2015, 3 Sa 36/15Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 15. Januar 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13
Gericht : BVerwG
Aktenzeichen : 2 VR 1/13
Entscheidungsdatum : 20. Juni 2013
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text