BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16
VG München 16. Dezember 2014
>
VGH Bayern 3. Dezember 2015
>
BVerwG 14. Dezember 2016

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger, afghanische Staatsangehörige, beantragen in Deutschland Asyl nach zuvor in Ungarn eingestelltem Verfahren. Das Bundesamt lehnt weitere Asylverfahren als unzulässig gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 71a Abs. 1 AsylG ab. Kläger klagen gegen diese Ablehnung.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die statthafte Anfechtungsklage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung. Ein Zweitantrag nach § 71a Abs. 1 AsylG setzt ein erfolglos abgeschlossenes Asylverfahren im sicheren Drittstaat voraus. Das Verfahren in Ungarn ist nicht erfolglos abgeschlossen, da es nach ungarischem Recht wiederaufgenommen werden kann. Die Ablehnung weiterer Asylverfahren verletzt die Klägerrechte.

Praxishinweis
Ablehnungen weiterer Asylverfahren bei Zweitanträgen sind als Unzulässigkeitsentscheidungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG mit Anfechtungsklage angreifbar. Ein in einem anderen EU-Staat eingestelltes Verfahren gilt nur dann als erfolglos abgeschlossen, wenn es endgültig beendet ist und keine Wiederaufnahme möglich ist.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 1 C 4/16
    Entscheidungsdatum : 14. Dezember 2016
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text