BGH, EuGH-Vorlage vom 05.10.2017 - I ZR 7/16
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein Verbraucherverband, rügt die Beklagte wegen unzulässiger Einwilligungserklärungen bei Gewinnspielen. Streitgegenstand sind insbesondere vorab angekreuzte Einwilligungsfelder („Opt-out“) zur Cookie-Nutzung und Werbeeinwilligungen, die für die Teilnahme verpflichtend sind.

Entscheidungsgründe
Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt dem EuGH Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3, Art. 2 Buchst. f der RL 2002/58/EG, Art. 2 Buchst. h der RL 95/46/EG sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO vor. Zentrale Rechtsfrage ist, ob eine vorab angekreuzte Einwilligung („Opt-out“) wirksam ist. Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung und Erwägungsgrund 32 DSGVO ist dies nicht der Fall, da Einwilligung freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen muss. Zudem ist unklar, ob und in welchem Umfang Informationen über Cookie-Dauer und Drittzugriff erforderlich sind.

Praxishinweis
Voreingestellte Einwilligungsfelder für Cookies und Werbung genügen nicht den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nach DSGVO und ePrivacy-Richtlinie. Diensteanbieter müssen klare, aktive Einwilligungen („Opt-in“) einholen und umfassend über Zweck, Dauer und Drittzugriff informieren. Rechtsunsicherheit bleibt bis zur EuGH-Entscheidung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, EuGH-Vorlage vom 05.10.2017 - I ZR 7/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 7/16
Entscheidungsdatum : 4. Oktober 2017
Amtliche Quelle :

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