BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17
OLG Dresden 6. Dezember 2016
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BGH 27. Oktober 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger verlangen von dem Beklagten die Entfernung bzw. Kürzung von Bäumen, die den landesrechtlichen Grenzabstand nicht einhalten, sowie Ersatz für erhöhte Reinigungs- und Nutzungskosten ihres Grundstücks infolge von Laubabwurf und Verschattung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB für den erhöhten Reinigungsaufwand durch Laubabwurf trotz Ablauf der Ausschlussfrist des Landesnachbarrechts (§ 15 SächsNRG aF). Ein Anspruch für Verschattung und Mehraufwand bei Obst- und Gemüseanbau wird hingegen verneint, da Lichtentzug keine Einwirkung i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB darstellt.

Praxishinweis
Bei Grenzabstandverletzungen von Bäumen kann trotz Fristablaufs ein Ausgleichsanspruch für Laubabwurf bestehen. Verschattungsschäden sind dagegen grundsätzlich hinzunehmen. Die Feststellung der wesentlichen Beeinträchtigung und des zumutbaren Ausgleichs bedarf konkreter Tatsachenfeststellungen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 8/17
Entscheidungsdatum : 26. Oktober 2017
Amtliche Quelle :

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