BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - V ZB 13/15
OLG Frankfurt 22. Dezember 2014
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BGH 21. April 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Verkäufer veräußert Grundstück an Käufer, die mit beschränkter Vollmacht Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung bestellen. Das Grundbuchamt lehnt Eintragung ab, da die Vollmacht im Außenverhältnis nicht hinreichend nachgewiesen sei. Streit um Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei beschränkter Belastungsvollmacht.

Entscheidungsgründe
Das Grundbuchamt hat gemäß §§ 19, 29 GBO eigenständig zu prüfen, ob die Eintragungsbewilligung durch die beschränkte Vollmacht gedeckt ist. Die Grundschuldbestellungsurkunde muss die vertraglichen Beschränkungen (ausschließliche Verwendung zur Kaufpreisfinanzierung, Abtretung der Valutierungsansprüche, Auszahlungsanweisung) eindeutig enthalten, um den Nachweis der Vollmacht zu erbringen. Fehlt dies, ist die Eintragung zu versagen.

Praxishinweis
Bei Bestellung von Grundschulden durch Vertreter mit im Außenverhältnis beschränkter Vollmacht sind die vertraglichen Sicherungsabreden ausdrücklich und vollständig in der Grundschuldbestellungsurkunde oder deren Anlagen zu dokumentieren. Nur so wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gesichert.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - V ZB 13/15
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : V ZB 13/15
    Entscheidungsdatum : 20. April 2016
    Amtliche Quelle :

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