BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 CN 3/06
BVerwG 6. September 2006
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BVerwG 26. April 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Normenkontrolle gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilplan Windenergienutzung) der Beklagten, die eine Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung außerhalb dieser Fläche ausweist. Die Beklagte verfolgt damit eine Konzentration auf eine ca. 5 ha große Fläche, die als ungeeignet gilt.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Statthaftigkeit der Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog für Darstellungen im Flächennutzungsplan mit Rechtswirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Konzentrationsfläche hat eine dem Bebauungsplan vergleichbare Bindungswirkung. Der Teilplan ist abwägungsfehlerhaft und unwirksam, da er eine unzulässige Verhinderungsplanung darstellt.

Praxishinweis
Flächennutzungspläne mit Konzentrationsflächen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unterliegen der (analogen) Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Unzulässige Verhinderungsplanungen sind rechtswidrig und können im Normenkontrollverfahren erfolgreich angegriffen werden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 CN 3/06
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 4 CN 3/06
    Entscheidungsdatum : 25. April 2007

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