Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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3. August 2001
3. August 2001
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20. Juli 2004
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1. Januar 2007
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20. September 2013
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13. Mai 2017
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2. Juni 2017
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29. Juli 2017
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7. Juli 2023
7. Juli 2023
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn
- 1.
- ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
- 2.
- die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
(2) Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die in Satz 1 genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen; in der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
- 1.
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- 2.
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- 3.
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- 4.
- welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.
(3) Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Fachbeiträge • 319
- 1. Öffentliches Bau- und PlanungsrechtEingeschränkter ZugriffChristiane Sonnabend · www.meidert-kollegen.de · 20. März 2018
- 2. Meidert kommunalEingeschränkter ZugriffChristiane Sonnabend · www.meidert-kollegen.de · 20. März 2018
- 3. Energie“ Stellung nehmen – Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 16. September 2026
- 4. Grundbuchverfahren auf Eintragung eines PfändungsvermerksEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. September 2025
- 5. Update zur BauGB-Novelle: Bundestag beschließt BaulandmobilisierungsgesetzEingeschränkter ZugriffJneumann · www.heinemann-und-partner.de · 12. Mai 2021
- 6. Was bringt das Baulandmobilisierungsgesetz?Eingeschränkter ZugriffJneumann · www.heinemann-und-partner.de · 25. März 2021
- 7. Irchenrieth die Dritte…Bebauungsplan wiederum außer Vollzug gesetztEingeschränkter ZugriffSebastian Heidorn · www.rae-labbe.de · 31. Juli 2020
- 8. Umweltrecht: Zur Angabe der Arten umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung eines BebauungsplanentwurfsEingeschränkter ZugriffAf-Comunion_2022 · www.anwaltskanzlei-fricke.de · 2. Mai 2014
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 20/8878 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8299, 20/8653, 20/8819 Nr. 7 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023
- 2. 20/13091 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten StadtentwicklungBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 3. 20/5694 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Februar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Februar 2023
- 4. 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahrenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 5. 20/12785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben StandortBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 6. 20/5663 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 15. Februar 2023
- 7. 20/13638 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung - Drucksache 20/13091 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 8. 20/7248 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5663 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6174 - Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen - Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im BaugesetzbuchBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023