BVerwG, Beschluss vom 18.11.2025 - 4 BN 4/25
BVerwG 18. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Antragstellerin begehrt die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz zur Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Bebauungsplans, der Grundstücke zweier Gemeinden umfasst. Streitentscheidend sind §§ 2 Abs. 1, 10 Abs. 1, 205 BauGB sowie das rechtsstaatliche Gebot der Normklarheit.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird mangels grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz nicht zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1, 2 VwGO). Die Auslegung des Bebauungsplans als Ortsrecht ist nicht revisibel. Die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Bebauungsplan ohne Planungsverband sind bereits höchstrichterlich geklärt. Die Vorinstanz hat zudem keine abweichende Rechtssatzanwendung im Entwässerungsrecht festgestellt.

Praxishinweis
Für grenzüberschreitende Bebauungspläne ist die Gründung eines Planungsverbands oder ein gleichwertiger Zusammenschluss erforderlich. Die Auslegung des räumlichen Geltungsbereichs und der Planfestsetzungen bleibt Sache des Tatsachengerichts und ist revisionsrechtlich nicht überprüfbar.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 18.11.2025 - 4 BN 4/25
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 4 BN 4/25
    Entscheidungsdatum : 17. November 2025
    Amtliche Quelle :

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