BGH, Urteil vom 28.10.2010 - I ZR 60/09
LG Stuttgart 8. Mai 2008
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OLG Stuttgart 19. März 2009
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BGH 28. Oktober 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein Fußballverband, verlangt Unterlassung gegen die Beklagte, die auf ihrem Internetportal Ausschnitte von Amateurfußballspielen veröffentlicht. Streitgegenstand sind wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen angeblicher unzulässiger Leistungsübernahme und Eingriff in den Gewerbebetrieb.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG liegt keine unlautere Nachahmung vor, da die Beklagte keine organisatorischen Leistungen des Klägers nachahmt, sondern eigenständige Filmaufzeichnungen Dritter nutzt. Ein unmittelbarer Leistungsschutz nach § 3 UWG oder ein Eingriff gem. §§ 823, 1004 BGB besteht nicht. Die wirtschaftliche Verwertungsbefugnis des Klägers ist im Amateurbereich nicht vergleichbar mit Profisport und nicht verletzt.

Praxishinweis
Die Veröffentlichung von Filmausschnitten von Amateurspielen auf Internetportalen begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Veranstalters. Ein Schutz der Veranstaltungsergebnisse gegen Nutzung durch Dritte erfordert den Hausrechtsausschluss, nicht allein wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 28.10.2010 - I ZR 60/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 60/09
Entscheidungsdatum : 27. Oktober 2010
Amtliche Quelle :

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