Version
2. April 2021
2. April 2021
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.
(5) Die für die angedrohte Tat geltenden Vorschriften über den Strafantrag sind entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 129
- 1. Beleidigung im StraßenverkehrEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Gregor Samimi · www.ra-samimi.de · 16. April 2026
- 2. LG zu Twitter: 'Halsabschneider'Eingeschränkter ZugriffLto Ms · www.lto.de · 19. Januar 2022
- 3. GesetzeskonkurrenzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. Oktober 2020
- 4. Ist das strafbar?Eingeschränkter ZugriffDr. Max Kolter · www.lto.de · 15. Juli 2026
- 5. BMI unterstützt BKAEingeschränkter ZugriffDr. Christian Rath · www.lto.de · 5. Februar 2020
- 6. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 29. August 2014
- 7. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 29. August 2014
- 8. JA Editorial 4Eingeschränkter Zugriffrsw.beck.de · 26. März 2020