BVerfG, Urteil vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
LG Braunschweig 12. April 2006
>
BVerfG 29. Juni 2006
>
BVerfG 11. Dezember 2006
>
BVerfG 6. Juni 2007
>
BVerfG 29. November 2007
>
BVerfG 29. Mai 2008
>
BVerfG 13. November 2008
>
BVerfG 3. März 2009
>
BVerfG 6. Mai 2009
>
BVerfG 15. Juni 2009
>
BVerfG 16. Juni 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Beschwerdeführer rügen die Verfassungswidrigkeit des Einsatzes rechnergesteuerter Wahlgeräte (Nedap ESD1/ESD2) bei der Bundestagswahl 2005. Streitgegenstand sind § 35 BWG, Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) und deren Vereinbarkeit mit Art. 38 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG hinsichtlich der Öffentlichkeit und Kontrolle der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die BWahlGV verfassungswidrig ist, weil sie keine wirksame öffentliche Kontrolle der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung bei elektronischen Wahlgeräten sicherstellt. Die eingesetzten Wahlgeräte ermöglichen keine nachvollziehbare Überprüfung der Stimmabgabe und Ergebnisermittlung ohne besondere Sachkenntnis. § 35 BWG und die Verordnungsermächtigung sind grundsätzlich verfassungsgemäß, nicht jedoch deren Umsetzung in der BWahlGV.

Praxishinweis
Der Einsatz elektronischer Wahlgeräte bedarf verfassungskonformer Regelungen, die eine bürgerliche Nachprüfbarkeit der wesentlichen Wahlschritte gewährleisten. Fehlende Transparenz und Kontrollmöglichkeiten führen zu Verfassungsverstößen, ohne jedoch die Wahl unmittelbar für ungültig zu erklären. Gesetzgeber und Verwaltungen müssen technische und rechtliche Standards anpassen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Urteil vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvC 3/07
    Entscheidungsdatum : 2. März 2009
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text