BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R
LSG Nordrhein-Westfalen 24. November 2008
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BSG 6. Mai 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt Leistungen nach SGB II für Oktober/November 2005. Er verfügt über einen Pflichtteilsanspruch aus einem Berliner Testament (§§ 2303, 2269 BGB). Die Beklagte verweigert Leistungen mit der Begründung, der Pflichtteilsanspruch sei verwertbares Vermögen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht prüft die Verwertbarkeit des Pflichtteilsanspruchs (§ 12 SGB II) und die besondere Härte bei dessen Geltendmachung (§ 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II). Eine besondere Härte liegt vor, wenn die Verwertung eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung des überlebenden Elternteils bewirkt. Die konkrete Wertermittlung und Zumutbarkeitsprüfung sind noch offen, weshalb die Sache zurückverwiesen wird.

Praxishinweis
Pflichtteilsansprüche aus Berliner Testamenten sind grundsätzlich Vermögen im SGB-II-Sinne, können aber bei drohender unzumutbarer Belastung des Erben als besondere Härte freigestellt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erben und die Verwertbarkeit sind sorgfältig zu ermitteln.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 2/09 R
    Entscheidungsdatum : 5. Mai 2010
    Amtliche Quelle :

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