BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 310/14
BGH 27. September 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ehemaliger Regierender Bürgermeister, wendet sich gegen die Veröffentlichung von Fotos, die ihn am Vorabend einer Misstrauensabstimmung in einer Berliner Bar zeigen. Die Beklagte veröffentlichte die Bilder ohne Einwilligung im Kontext eines Berichts über das politische Schicksal des Klägers.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Klageabweisung. Die Veröffentlichung ist nach §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zulässig, da die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit an der politischen Situation überwiegt das Persönlichkeitsrecht, insbesondere da der Kläger in einem öffentlichen Umfeld und in einem politisch relevanten Kontext abgebildet ist.

Praxishinweis
Fotos von Politikern in an sich privaten Situationen können bei Bezug zu bedeutenden politischen Ereignissen ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse besteht und die Abwägung der Grundrechte zugunsten der Pressefreiheit ausfällt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 310/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 310/14
Entscheidungsdatum : 26. September 2016
Amtliche Quelle :

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