BFH, Beschluss vom 28.12.2010 - XI B 60/10
FG Rheinland-Pfalz 27. Mai 2010
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BFH 28. Dezember 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Anerkennung gesellig geprägter Karnevalsveranstaltungen als begünstigte Theateraufführungen i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Das FG verneint dies und verweist auf den geselligen Zweck der Veranstaltungen.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird nicht wegen Divergenz zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO). Das FG hat keine abweichende abstrakte Rechtsauffassung vertreten, sondern eine einzelfallbezogene Tatsachenwürdigung vorgenommen. Die Entscheidung beruht auf der Abgrenzung zu einer BFH-Entscheidung zu fernöstlichen Kampfkünsten, die nicht vergleichbar sind.

Praxishinweis
Für die umsatzsteuerliche Begünstigung als Theateraufführung ist die konkrete Zweckbestimmung der Veranstaltung maßgeblich. Gesellig geprägte Karnevalsveranstaltungen fallen nicht unter § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, eine Divergenz zur BFH-Rechtsprechung liegt nicht vor.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Beschluss vom 28.12.2010 - XI B 60/10
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : XI B 60/10
    Entscheidungsdatum : 27. Dezember 2010
    Amtliche Quelle :

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