BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 191/19
LG Gießen 20. Februar 2018
>
OLG Frankfurt 4. Juni 2019
>
BGH 7. April 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ehemals Tischler, erwirbt von der Beklagten als Unternehmerin Hölzer zur Sanierung seiner Privatterrasse. Nach Mängelrügen begehrt er Kostenvorschuss für Ausbau, Entsorgung und Ersatzlieferung mangelfreier Hölzer. Das Berufungsgericht wies die Klage ab, die Revision wurde zugelassen.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist die Qualifikation als Verbrauchsgüterkauf gem. §§ 13, 14, 474 BGB a.F. Der Kläger handelt als Verbraucher, da der Vertrag objektiv einem privaten Zweck dient. Die vom Berufungsgericht herangezogenen Umstände (Geschäftsbeziehung, Rechnung an „Tischlerei“) rechtfertigen keine abweichende Zurechnung. Vorschussansprüche für Ausbau/Einbau sind unter Voraussetzungen möglich (§ 439 Abs. 2, 475 Abs. 4 BGB), nicht jedoch für Ersatzlieferung mangelfreier Sachen.

Praxishinweis
Bei Verträgen mit natürlichen Personen ist der objektive Verwendungszweck maßgeblich für die Verbraucherqualifikation. Unternehmerisches Auftreten allein reicht nicht zur Abgrenzung. Vorschussansprüche im Verbrauchsgüterkauf sind auf Aus- und Einbaukosten beschränkt, nicht auf Ersatzlieferungen. Verjährung richtet sich nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge18

  • 1Wann ist man Verbraucher im Sinne des §13 BGB?Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. August 2021

  • 2Wann ist man Verbraucher im Sinne des §13 BGB?Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. August 2021

  • 3Wann ist man Verbraucher im Sinne des §13 BGB?Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. August 2021

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 191/19
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 191/19
Entscheidungsdatum : 6. April 2021
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text