BFH, Urteil vom 11.11.2010 - VI R 17/09
FG Hessen 31. Januar 2008
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FG Hessen 31. Januar 2008
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BFH 11. November 2010
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BFH 11. November 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger begehrten die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Behandlung einer Legasthenie ihres minderjährigen Sohnes als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG. Das Finanzamt lehnte dies mit Verweis auf Kindergeld/Kinderfreibetrag ab. Streitgegenstand ist die Abzugsfähigkeit der Kosten für Internatsunterbringung und Therapie.

Entscheidungsgründe
Der BFH hebt die bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten vor Behandlungsbeginn zwingend erforderlich ist. Stattdessen gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 96 Abs. 1 FGO). Das FG hat bei fehlender Sachkunde ein eigenes Sachverständigengutachten einzuholen. Die Nichtinanspruchnahme staatlicher Transferleistungen (§ 35a SGB VIII) steht dem Abzug nicht entgegen.

Praxishinweis
Für die Anerkennung von Krankheitskosten nach § 33 EStG genügt künftig der Nachweis der medizinischen Indikation im finanzgerichtlichen Verfahren ohne zwingendes amtsärztliches Vorbegutachten. Steuerpflichtige tragen die Darlegungs- und Beweislast, können aber auf freie Beweiswürdigung und ggf. gerichtliches Sachverständigengutachten vertrauen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 11.11.2010 - VI R 17/09
Gericht : BFH
Aktenzeichen : VI R 17/09
Entscheidungsdatum : 10. November 2010
Amtliche Quelle :

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