BAG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
ArbG Wuppertal 16. September 2014
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LAG Düsseldorf 27. August 2015
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BAG 2. März 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Lehrer an einer griechischen Ergänzungsschule in Deutschland, wird wegen sexueller Belästigung mehrerer Schülerinnen fristlos gekündigt. Die Beklagte kündigt nach Erhalt der Ermittlungsakte und trotz späterem Freispruch im Strafverfahren. Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der Kündigung gemäß § 626 BGB.

Entscheidungsgründe
Das Bundesarbeitsgericht hebt das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verweist zurück, da die Verdachtskündigung unzureichend begründet ist. Eine Verdachtskündigung setzt dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende Verdachtsmomente voraus, die das Vertrauensverhältnis zerstören. Die Beweiswürdigung und Abgrenzung der konkreten Vorwürfe sind mangelhaft. Die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB ist hingegen gegeben.

Praxishinweis
Bei Verdachtskündigungen wegen sexueller Belästigung ist eine differenzierte, umfassende Beweiswürdigung erforderlich, die auch strafgerichtliche Feststellungen kritisch prüft. Ein Freispruch entbindet nicht von der Darlegungspflicht, kann aber den Verdacht abschwächen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist strikt zu beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 2 AZR 698/15
Entscheidungsdatum : 1. März 2017
Amtliche Quelle :

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