BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
ArbG Halle 4. Dezember 2013
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LAG Sachsen-Anhalt 19. Dezember 2014
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BAG 16. Juli 2015
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LAG Sachsen-Anhalt 26. Mai 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, IT-Verantwortlicher bei der Beklagten, wird außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich wegen unerlaubter privater Nutzung dienstlicher Rechner und umfangreicher Bestellung von CDs/DVDs gekündigt. Streit besteht über die Wirksamkeit der Kündigungen gemäß §§ 626, 1 KSchG.

Entscheidungsgründe
Die Revision führt zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen zur Prüfung der Voraussetzungen des wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 1 BGB) und der Einhaltung der Ausschlussfrist (§ 626 Abs. 2 BGB). Die ordnungsgemäße Personalratsanhörung wird bejaht. Das Landesarbeitsgericht hat die Darlegungslast und Beweiswürdigung unzureichend begründet.

Praxishinweis
Bei Verdacht auf schwerwiegende Pflichtverletzungen ist eine umfassende, nachvollziehbare Tatsachenaufklärung erforderlich. Die Einhaltung der Kündigungsfrist und ordnungsgemäße Personalratsbeteiligung sind entscheidend. Arbeitgeber tragen die volle Darlegungs- und Beweislast, Arbeitnehmer eine sekundäre Darlegungslast.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 2 AZR 85/15
Entscheidungsdatum : 15. Juli 2015
Amtliche Quelle :

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