BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 31/24
BFH 12. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide vom 15.12.2022 für ihre eigengenutzte Eigentumswohnung mit Sondernutzungsrecht an Tiefgaragenstellplatz. Streitgegenstand sind die Bewertungsvorschriften des BewG i.V.m. dem Grundsteuer-Reformgesetz.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die formelle Verfassungsmäßigkeit des GrStRefG (Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG) und die materielle Verfassungsmäßigkeit der §§ 252–257 BewG. Die Bewertung nach Ertragswertverfahren mit typisierten Nettokaltmieten und Bodenrichtwerten ist verfassungskonform, da sie den Belastungsgrund der objektiven Leistungsfähigkeit realitätsgerecht abbildet. Verfahrensrügen und Gleichheitssatzverstöße werden zurückgewiesen.

Praxishinweis
Bewertungen nach dem Bundesmodell sind auch bei Eigennutzung und Sondernutzungsrechten an Stellplätzen zulässig. Typisierungen und Bodenrichtwerte sind verfassungsgemäß, Nachweise erheblicher Überbewertungen müssen substantiiert vorgetragen und im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Grundlagenbescheid geltend gemacht werden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 31/24
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 31/24
Entscheidungsdatum : 11. November 2025
Amtliche Quelle :

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