BGH, Beschluss vom 17.12.2025 - XII ZB 279/25
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Sachverhalt
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern streiten über Umgangsregelungen für ihren Sohn. Die Mutter erhebt Gewaltvorwürfe gegen den Vater und unterbindet Umgangskontakte. Das Gericht ordnet eine Umgangsregelung an, die eine Umkehr der bisherigen Betreuungsanteile und damit eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts auf den Vater bewirkt.

Entscheidungsgründe
Die Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Nach § 1684 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB umfasst die gerichtliche Umgangsregelung auch die Festlegung des Umfangs des Umgangs, einschließlich einer Umkehr der Betreuungsanteile bei gemeinsamem Sorgerecht. Eine solche Regelung stellt keine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts dar und ist verfahrensrechtlich zulässig.

Praxishinweis
Gerichtliche Umgangsregelungen können bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern auch eine Umkehr der Betreuungsanteile und damit eine Änderung des Lebensmittelpunkts bewirken, ohne dass ein gesonderliches Sorgerechtsverfahren erforderlich ist. Widersprüche zum Sorgerecht sind gesondert zu klären.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 17.12.2025 - XII ZB 279/25
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 279/25
Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

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