BGH, Beschluss vom 27.11.2019 - XII ZB 512/18
OLG Frankfurt 16. Oktober 2018
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BGH 27. November 2019
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BGH 27. November 2019

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Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Umgangsregelung des Kindesvaters mit drei gemeinsamen Kindern nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter (§ 1671 BGB). Der Kläger begehrt ein paritätisches Wechselmodell als Umgangsregelung, das vom Amtsgericht und Oberlandesgericht abgelehnt wird.

Entscheidungsgründe
Die Entscheidung stützt sich auf §§ 1684, 1697a BGB; § 1696 BGB ist auf die erstmalige Umgangsregelung nicht anwendbar. Ein Wechselmodell ist nur anzuordnen, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Hier fehlt es an der erforderlichen Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit des Klägers sowie an seiner Erziehungskompetenz, insbesondere Loyalität gegenüber der Mutter. Der Kindeswille wird als vom Kläger beeinflusst und nicht ausschlaggebend bewertet.

Praxishinweis
Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts begründet keine Bindungswirkung für Umgangsentscheidungen. Bei erstmaliger Umgangsregelung gilt nicht der Abänderungsmaßstab des § 1696 BGB. Ein paritätisches Wechselmodell setzt neben Kindeswohlgesichtspunkten insbesondere elterliche Kooperationsfähigkeit und Erziehungskompetenz voraus.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 27.11.2019 - XII ZB 512/18
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 512/18
Entscheidungsdatum : 27. November 2019
Amtliche Quelle :

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