BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
SG Frankfurt/Main 20. Oktober 2008
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LSG Hessen 14. März 2013
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BSG 18. November 2015
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LSG Hessen 15. Dezember 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin beauftragte den Beigeladenen zu 1. im Rahmen eines Rahmenvertrags mit Einzelaufträgen im Bereich Merchandising (Rackjobbing). Streitgegenstand ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV.

Entscheidungsgründe
Das BSG hebt das Urteil des LSG auf und verweist zurück, da das LSG die Bedeutung des Rahmenvertrags unterschätzt hat: Die Hauptleistungspflichten entstehen erst mit Annahme einzelner Aufträge, sodass die Prüfung der Versicherungspflicht auf die Verhältnisse während der jeweiligen Auftragsdurchführung zu beschränken ist. Wesentliche Feststellungen zu Weisungsgebundenheit, Unternehmerrisiko und tatsächlicher Auftragsdurchführung fehlen.

Praxishinweis
Bei Rahmenverträgen mit Einzelaufträgen ist für die Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit auf die konkreten Verhältnisse während der Auftragsdurchführung abzustellen. Vertragsklauseln zur Selbstständigkeit sind indizielle, aber keine ausschließlichen Belege für den sozialversicherungsrechtlichen Status.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 12 KR 16/13 R
Entscheidungsdatum : 17. November 2015
Amtliche Quelle :

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