BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
SG Münster 7. November 2004
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LSG Nordrhein-Westfalen 22. Februar 2007
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LSG Nordrhein-Westfalen 26. Juli 2007
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BSG 28. Mai 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin beschäftigt als Luftfahrtunternehmen neben festangestellten Piloten einen Pool von Freelancern, die auf Rahmenverträgen mit Dienstverträgen über freie Mitarbeit tätig sind. Streitgegenstand ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Freelancer als abhängig Beschäftigte gem. § 7 SGB IV.

Entscheidungsgründe
Das LSG stellt auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände ab und erkennt keine Eingliederung der Freelancer in den Betrieb oder ein umfassendes Weisungsrecht. Die vertraglichen Regelungen und tatsächliche Umsetzung sprechen überwiegend für eine selbstständige Tätigkeit mit Unternehmerrisiko. Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen.

Praxishinweis
Rahmenverträge mit klaren Selbstständigkeitsmerkmalen und faktischer Umsetzung können eine sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit entkräften. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung von Vertragsinhalt und gelebter Praxis, nicht allein der Parteiwille oder einzelne Weisungsbefugnisse.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 12 KR 13/07 R
Entscheidungsdatum : 27. Mai 2008
Amtliche Quelle :

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