BGH, EuGH-Vorlage vom 27.07.2017 - I ZR 228/15
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Urheber eines politisch umstrittenen Textmanuskripts und Buchbeitrags, rügt die unautorisierte öffentliche Zugänglichmachung dieser Werke durch die Beklagte auf deren Internetportal. Die Beklagte verlinkte die vollständigen Texte als PDF-Dateien im Rahmen einer Berichterstattung über den Wandel der politischen Überzeugungen des Klägers.

Entscheidungsgründe
Streitentscheidend sind §§ 15, 19a, 50, 51 UrhG sowie Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG. Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt dem EuGH Fragen zur Auslegung der Schrankenregelungen vor. Zentrale Rechtsfragen betreffen Umsetzungsspielräume, Berücksichtigung der EU-Grundrechtecharta, Voraussetzungen der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) und des Zitatrechts (§ 51 UrhG), insbesondere die Zulässigkeit der Verlinkung vollständiger Werke und die Bedeutung der vorherigen rechtmäßigen Veröffentlichung.

Praxishinweis
Die Entscheidung klärt die Abwägung zwischen Urheberrecht und Pressefreiheit bei Online-Veröffentlichungen. Insbesondere ist die Frage der Zumutbarkeit der Einholung von Zustimmung vor Veröffentlichung und die Auslegung der Zitatregelung bei Verlinkungen von Bedeutung für die Praxis der digitalen Berichterstattung und Rechtewahrnehmung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, EuGH-Vorlage vom 27.07.2017 - I ZR 228/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 228/15
Entscheidungsdatum : 26. Juli 2017
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text