BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14
AG Duisburg-Ruhrort 13. Januar 2014
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OLG Köln 5. September 2014
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BGH 21. Juni 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Insolvenzverwalter, verlangt Schadensersatz wegen Einschließung von Schiffen und Gerätschaften der Insolvenzschuldnerin im Hafen infolge der Havarie eines Tankmotorschiffs der Beklagten. Die Schiffe konnten vom 10. bis 13. Oktober 2011 nicht aus dem Hafen auslaufen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Berufungsurteil auf und verweist zurück, da eine Eigentums- bzw. Besitzverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB durch vorübergehendes Einsperren der Schiffe vorliegt. Ein zeitlich definierter Erheblichkeitsschwellenwert ist bei vollständigem Nutzungsentzug nicht erforderlich. Zweifel an erstinstanzlichen Feststellungen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestehen nicht.

Praxishinweis
Die vorübergehende vollständige Nutzungsentziehung einer Sache kann bereits eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB begründen, ohne dass eine Mindestdauer überschritten sein muss. Berufungsgerichte müssen bei Zweifeln an der Beweiswürdigung des ersten Rechtszugs erneut feststellen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 403/14
Entscheidungsdatum : 20. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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