BGH, Urteil vom 08.10.2019 - KZR 73/17
LG München I 27. Mai 2015
>
OLG München 17. August 2017
>
BGH 8. Oktober 2019

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin betreibt werbefinanzierte Internetseiten, deren Werbung durch den von der Beklagten angebotenen Werbeblocker „Adblock Plus“ blockiert wird. Die Beklagte bietet gegen Entgelt eine „Weiße Liste“ zur Freischaltung der Werbung an. Die Klägerinnen verlangen Unterlassung und Schadensersatz wegen unlauterer und kartellrechtswidriger Behinderung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte auf dem zweiseitigen Markt marktbeherrschend ist (§§ 18, 19 GWB), da sie den Zugang zu Nutzern mit installiertem Werbeblocker kontrolliert. Die Klage wird teilweise stattgegeben, da das Berufungsgericht die Marktbeherrschung und die unbillige Behinderung der Klägerinnen durch das entgeltliche Whitelisting zu Unrecht verneint hat. Die Sache wird zur umfassenden Interessenabwägung und weiteren Feststellungen zurückverwiesen.

Praxishinweis
Bei zweiseitigen Märkten ist die Marktbeherrschung unter Berücksichtigung beider Marktseiten zu prüfen. Die Kombination aus Werbeblocker und entgeltlichem Whitelisting kann eine missbräuchliche Behinderung darstellen. Für die kartellrechtliche Prüfung sind insbesondere die Ausgestaltung der Whitelist-Kriterien und die Entgeltstruktur relevant.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge8

  • 1Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriff
    https://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. Juni 2015

  • 2LG München I urteilt zu AdBlock PlusEingeschränkter Zugriff
    www.lto.de · 27. Mai 2015

  • 3LG München I urteilt zu AdBlock PlusEingeschränkter Zugriff
    www.lto.de · 27. Mai 2015

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 08.10.2019 - KZR 73/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : KZR 73/17
Entscheidungsdatum : 8. Oktober 2019
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text