BGH, Beschluss vom 21.06.2022 - VI ZR 1067/20
LG Bochum 26. Juni 2019
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OLG Hamm 7. Juli 2020
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BGH 21. Juni 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Herausgabe eines während ihres stationären Aufenthalts im Krankenhaus angeblich erstellten Schmerzprotokolls gemäß §§ 630a, 630g BGB. Die Beklagte übersandte ein fremdes Schmerzprotokoll, die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Das Berufungsgericht verneinte den Herausgabeanspruch mangels Nachweis der Protokollerstellung. Das Revisionsgericht hebt das Urteil wegen Gehörsverletzung auf, da das Berufungsgericht den zentralen Vortrag der Klägerin zur Schmerzerfassung mittels VAS im Pflegeprozess nicht berücksichtigt hat (Art. 103 Abs. 1 GG). Die Sache wird zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Gerichte müssen sich mit wesentlichen Tatsachenvorträgen, die für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sind, ausdrücklich auseinandersetzen. Ein unterbliebenes Eingehen kann eine Gehörsverletzung und Aufhebung des Urteils begründen, insbesondere bei Herausgabeansprüchen nach §§ 630a, 630g BGB.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 21.06.2022 - VI ZR 1067/20
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VI ZR 1067/20
    Entscheidungsdatum : 20. Juni 2022
    Amtliche Quelle :

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