BGH, Urteil vom 17.02.2023 - V ZR 22/22
OLG Stuttgart 20. Januar 2022
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BGH 17. Februar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger und Beklagter schließen 2014 einen aufschiebend bedingten Grundstückskaufvertrag mit Auflassungsvormerkung zugunsten des Beklagten. Nach rechtskräftiger Abweisung einer Löschungsklage im ersten Vorprozess begehrt der Kläger nun Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags und erneut die Löschung der Vormerkung.

Entscheidungsgründe
Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags ist zulässig und begründet (§§ 117, 311b, 125 BGB). Die Rechtskraft des ersten Vorprozesses hindert die Feststellungsklage nicht, da unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen. Die Löschung der Auflassungsvormerkung ist nach Feststellung der Nichtigkeit zulässig, jedoch nur als Eventualantrag neben der Feststellungsklage (§ 894 BGB, § 259 ZPO).

Praxishinweis
Die rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit eines Kaufvertrags hat präjudizielle Wirkung für die Grundbuchberichtigung. Nach erfolgter Feststellung kann die Löschung der Auflassungsvormerkung nur im Wege einer Eventualklage beantragt werden, um prozessökonomische Mehrfachverfahren zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.02.2023 - V ZR 22/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 22/22
Entscheidungsdatum : 16. Februar 2023
Amtliche Quelle :

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