BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 159/24
BGH 19. Januar 2022
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LG Stuttgart 28. November 2022
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OLG Stuttgart 7. August 2024
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BGH 9. Oktober 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin bietet über ein standardisiertes Online-System einen Maklervertrag an. Der Beklagte akzeptiert diesen durch Anklicken einer Schaltfläche mit der Beschriftung „Senden“. Die Klägerin verlangt Provision, der Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertrags wegen fehlender ausdrücklicher Zahlungsbestätigung.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist § 312j Abs. 3 und 4 BGB: Die Schaltfläche „Senden“ erfüllt nicht die Pflicht zur ausdrücklichen Bestätigung der Zahlungspflicht. Der Vertrag ist daher endgültig unwirksam (§ 312j Abs. 4 BGB). Eine nachträgliche Bestätigung durch konkludentes Verhalten liegt nicht vor, da der Beklagte keine bewusste Bindungsentscheidung traf.

Praxishinweis
Maklerverträge im elektronischen Geschäftsverkehr bedürfen einer klaren, ausdrücklichen Zahlungsbestätigung gemäß § 312j Abs. 3 BGB. Fehlt diese, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Eine nachträgliche konkludente Bestätigung genügt nicht; eine ausdrückliche erneute Zustimmung des Verbrauchers ist erforderlich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 159/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 159/24
Entscheidungsdatum : 8. Oktober 2025
Amtliche Quelle :

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