BFH, Urteil vom 07.12.2016 - II R 21/14
FG München 3. April 2013
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BFH 7. Dezember 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger ist Alleinerbe seines verstorbenen Vaters, der einen Pflichtteilsanspruch gegen seine vorverstorbenen Ehefrau hatte, den er nicht geltend machte. Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer unter Einbeziehung dieses Pflichtteilsanspruchs fest. Der Kläger begehrt dessen Nichtbesteuerung vor Geltendmachung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Besteuerung des vom Erblasser nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs als Nachlassvermögen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative ErbStG i.V.m. §§ 1922, 2303 BGB. Die Geltendmachung durch den Erben ist für die Steuerentstehung nicht erforderlich. Eine doppelte Besteuerung wird ausgeschlossen.

Praxishinweis
Pflichtteilsansprüche, die der Erblasser nicht geltend macht, gehören zum Nachlass und unterliegen der Erbschaftsteuer beim Erben bereits mit Erbanfall. Die Steuerfestsetzung bedarf keiner Aufgliederung nach Entstehungszeitpunkten der Pflichtteilsforderung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 07.12.2016 - II R 21/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 21/14
Entscheidungsdatum : 6. Dezember 2016
Amtliche Quelle :

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