BGH, Beschluss vom 18.12.2025 - I ZB 42/25
BayObLG 2. April 2025
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BGH 18. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin erwirbt Anteile an einem Biotech-Unternehmen mit erfolgsabhängigen Earn-Out-Zahlungen. Das Schiedsgericht verurteilt sie zur Zahlung eines Milestone-Earn-Outs wegen angeblicher Pflichtverletzung. Das staatliche Gericht hebt den Schiedsspruch auf und verweist die Sache gemäß § 1059 Abs. 4 ZPO an das Schiedsgericht zurück.

Entscheidungsgründe
Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückverweisung ist statthaft (§§ 574 Abs. 1, 1065 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht ist auch bei Gehörsrechtsverletzungen möglich, sofern keine schwerwiegenden, augenfälligen Verstöße gegen Art. 103 Abs. 1 GG vorliegen. Das Ermessen des Gerichts zur Zurückverweisung wurde rechtfehlerfrei ausgeübt.

Praxishinweis
§ 1059 Abs. 4 ZPO ermöglicht die Rückverweisung an das Schiedsgericht trotz Gehörsverletzungen, sofern keine gravierenden Verfahrensfehler vorliegen. Die Entscheidung stärkt die Prozessökonomie und begrenzt die Aufhebung von Schiedssprüchen auf Fälle mit schwerwiegenden Mängeln.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 18.12.2025 - I ZB 42/25
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZB 42/25
Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

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