BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R
SG Düsseldorf 16. August 2010
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LSG Nordrhein-Westfalen 22. März 2012
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BSG 23. Mai 2013

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger sind Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. Der Beklagte sanktioniert einen volljährigen Sohn mit vollständigem Wegfall der KdU-Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) vom 1.2. bis 30.4.2009. Streit besteht über die Höhe der KdU-Leistungen für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Anspruch der Kläger auf Übernahme der tatsächlichen, angemessenen KdU gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip ist gerechtfertigt, da durch die Sanktion eine Bedarfsunterdeckung bei den übrigen Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern entsteht, die nicht auf sie abgewälzt werden darf. Die Sanktion des Sohnes begründet keine anteilige Kürzung der KdU für die anderen Mitglieder.

Praxishinweis
Bei Sanktionen gegen einzelne Bedarfsgemeinschaftsmitglieder mit Wegfall der KdU kann eine Abweichung vom Kopfteilprinzip und eine Erhöhung der KdU-Leistungen für die übrigen Mitglieder gerechtfertigt sein. Die tatsächlichen Unterkunftskosten sind auch bei vorübergehender Unterdeckung voll zu übernehmen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 4 AS 67/12 R
Entscheidungsdatum : 23. Mai 2013
Amtliche Quelle :

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